Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Veranstalter

Die Veranstalter des Sommerlagers sind christliche Gemeinden. Das Sommerlager richtet sich selbstverständlich an alle Kinder und Teenager in den genannten Altersgruppen.

2. Eckdaten

2.1. Termine:

KIDS und TEEN SOLA: 04.08. – 10.08.2024
SOLA FÜR FAMILIEN: 11.08. – 16.08.2024

Die An- und Abreise erfolgt jeweils in der Mittagszeit bzw. am frühen Nachmittag.

2.2. Altersgruppen:

Familien Sola: 0 bis 99 Jahre

Teen-Sola: 13 bis 18 Jahre

Kids-Sola: 9 bis 13 Jahre.

Es liegt in unserem Ermessen, Ausnahmen von diesen Altersgrenzen zu machen.

2.3. Ort:

Das Ostsee Sommerlager findet voraussichtlich auf dem alten Reitplatz im Groß Stieten statt. Der Platz ist noch vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Der Ort der Anreise und/oder Abreise kann aufgrund einer Wanderung davon abweichen. Wegbeschreibungen folgen in den Teilnehmerunterlagen.

3. Leistungen

3.1. Im Teilnahmebeitrag sind folgende Leistungen enthalten:

Unterkunft in Zelten des Sommerlagers, Verpflegung (drei Mahlzeiten je voller Tag), Durchgängige Betreuung, Freizeitprogramm, Materialien im Rahmen von Bastelworkshops o. ä. Programmpunkten, Freizeitheft, Wasser zur Selbstbedienung

3.2. Folgendes ist im Teilnahmebeitrag nicht enthalten:

 

4. Freizeitprogramm

4.1. Das Besondere am Sola

Das Besondere am Sola ist der Dreiklang aus einer durchgehenden Lagergeschichte zum diesjährigen Thema, dem darin eingebetteten erlebnispädagogischen Programm und christlichen Impulsen.

4.2. Programmelemente können dabei sein:

4.3. Der Tagesablauf

Der Tagesablauf auf dem Sommerlager sieht vor, dass sich die Teilnehmer zusammen mit ihren Mitarbeitern an den täglichen Aufgaben im Zeltlager beteiligen. Dies schließt insbesondere die Mithilfe in diesen Bereichen ein: Vor- und Nachbereiten der Tische für die Mahlzeiten, Spülen, Reinigen der Waschgelegenheiten und Toiletten, Holz sammeln, Nachtwache, Müllsammeln. I. d. R. hat jede Gruppe ein solches täglich wechselndes „Amt“. Wir halten es für pädagogisch und organisatorisch sinnvoll.

5. Organisatorisches auf dem Zeltlager

Das Sommerlager ist ein Zeltlager und kann nicht denselben Komfort bieten wie in einem Freizeithaus o. ä. Es ist auch ein anderes Gepäck und Ausrüstung als bei einem normalen Urlaub nötig. Wir nutzen für das Zeltlager keine festen Gebäude, sondern Wasch- und Toilettencontainer.

Um die Aufsichtspflicht sicherzustellen, übernachten die Gruppenmitarbeiter mit in den Teilnehmerzelten.

Während einer Wanderung, welche z. B. über zwei Tage verteilt ist, kann die geschlechtergetrennte Übernachtung in verschiedenen Räumen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer gewährleistet werden (z. B. in einer Scheune oder in Zwei-TagesTour-Zelten). In diesem Fall bemühen wir uns im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten um eine angemessene Trennung der Geschlechter.

Zu unserem erlebnispädagogischen Konzept, gehört ein einfaches Leben in der Natur und eine starke Teamgemeinschaft mit gemeinsamen Aktivitäten. Daher ist es bei uns bewährte Praxis, dass das Mitbringen und die Nutzung von elektronischen Geräten, wie z. B. Smartphone, Handy, Radio, MP3-Player, mobilen Spielekonsolen, o. ä. nicht gestattet ist.

Ebenso sind auf dem Sommerlager der Konsum und Besitz von Drogen aller Art (insb. Alkohol und Zigaretten) nicht gestattet. Gleiches gilt für gesetzlich verbotene oder zu gefährliche Gegenstände, z. B. zu gefährliche Taschenmesser. Im Übrigen gilt das Jugendschutzgesetz.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir die in den beiden vorherigen Punkten genannten Gegenstände ggf. einsammeln und Ihnen (oder ggf. Ihrem Kind) am Ende der Freizeitwoche aushändigen.

Auf dem Sommerlager tauchen die Teilnehmer und Mitarbeiter tief in das aktuelle Lagerthema ein und erleben eine starke Teamgemeinschaft. Dies ist ein besonderes Merkmal des Sommerlagers und Teil unseres pädagogischen Ansatzes. Besuche von Freunden und Verwandten können alle Beteiligten aus dieser wertvollen Atmosphäre reißen. Zudem können Besuche bei anderen Teilnehmern Heimweh auslösen oder verstärken. Daher sind Besuche auf dem Sommerlager nicht die Regel, sondern individuelle Ausnahmen. Sollte daher während dem Sommerlager aus einem wichtigen Grund ein Gespräch mit (oder ein Besuch bei) Ihrem Kind nötig sein, so ist Folgendes wichtig: Nehmen Sie rechtzeitig vorher Kontakt mit uns auf damit wir versuchen können, Ihrem Anliegen gerecht zu werden.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kind auf dem Sommerlager unter Aufsicht und Anleitung mit Werkzeugen, wie z. B. Hammer, Säge und Beil arbeiten kann, um insbesondere an der Gestaltung des gemeinsamen Gruppengebietes im Rahmen des Freizeitprogramms mitzumachen.

6. Anmeldung

Wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse nennen, senden wir Ihnen nach Erfassung der Anmeldung eine Bestätigung zu. Dies wird manuell ausgelöst und kann einige Tage dauern. Anmeldebestätigungen per Post versenden wir dagegen nur auf ausdrücklichen Wunsch.

Grundsätzlich richtet sich die Reihenfolge der Anmeldungen nach dem Eingangsdatum bei uns. Dies ist ggf. für die Warteliste wichtig. Wir behalten uns jedoch vor, bis zu 10% der Plätze nach eigenem Ermessen zu vergeben.

Für die Anmeldung benutzen Sie bitte die Anmeldemöglichkeiten (Formular zum Downloaden und Ausdrucken oder die Online-Anmeldung) von unserer Webseite.

Das Sommerlager behält sich vor, die Freizeiten bei einer voraussichtlichen zu geringen Teilnehmerzahl (unter 30 in einer Freizeitwoche) abzusagen. Die Absage erfolgt mindestens zwei Wochen vor Beginn der Freizeit.

Die Teilnehmerzahl ist durch die Anzahl unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter sowie die Infrastruktur des Zeltlagers begrenzt. Bei großer Nachfrage oder zu wenigen Mitarbeitern kann es nötig werden, eine Warteliste zu führen. Diese kann auch nach Geschlechtern getrennt sein.

Die Online-Anmeldung (auch für die Warteliste) können wir erst dann berücksichtigen, wenn alle Schritte der Online-Anmeldung abgeschlossen.

7. Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag beträgt:

Kids: 100€, ab dem 3. Kind 68€

Teens: 108€, ab dem 3. Kind 73€

Familien Sola: Erwachsene: 109€, Kinder ab 13 Jahren: 99€, Kinder 5-12 Jahre: 59€, Kinder 0-4 Jahre: frei

Für die Teilnahme am Sommerlager kann ggf. beim zuständigen Jugendamt bzw. Arbeitsagentur ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden

8. Abmeldung und vorzeitige Abreise

Bei einer kurzfristigen Abmeldung (innerhalb von 2 Wochen vor dem Sola) behalten wir uns vor die Hälfte des Teilnahmebeitrages einzubehalten.

Wir weisen darauf hin, dass beim Nichterscheinen zum Sommerlager ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung der Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig ist bzw. nicht erstattet wird.

Wenn Ihr Kind das Sola aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen muss, erstatten wir Ihnen 50% des Teilnahmebeitrages, wenn die Abreise bis einschließlich des 4. Sola-Tages geschieht. Ab dem 5. Sola-Tag ist der volle Beitrag fällig und es erfolgt keine Rückzahlung. Dies gilt nur, sofern keine anderslautenden Regelungen (z. B. gesetzliche) Vorrang haben.

Wenn Ihr Kind durch sein Verhalten die Veranstaltung, sich selbst oder andere gefährdet oder sich nicht an die nötigen Freizeitregeln hält, kann das Sommerlager Ihr Kind auf Ihre Kosten nach Hause schicken. In diesem Fall ist das Sommerlager berechtigt den Vertrag der Teilnahme am Sommerlager fristlos zu kündigen. Die Mitarbeiter des Sommerlagers oder sonstigen Verantwortlichen sind ausdrücklich bevollmächtigt Abmahnungen und Kündigungen namens des Sommerlagers vorzunehmen. Die ggf. zusätzlich entstandenen Kosten gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten.

9. Medien

Während dem Sommerlager werden Fotos und Videos durch Mitarbeiter des Sommerlagers und Teilnehmende der Veranstaltung gemacht, auf denen ggf. auch Ihre Tochter/Ihr Sohn oder Sie zu sehen ist. Vereinzelt werden Fotos vom Sommerlager in unseren Publikationen abgedruckt und im Internet Fotos und kurze Videos verwendet. Wir wählen die Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft aus. Sie erteilen mit Ihrer Anmeldung die ausdrückliche, jederzeit widerrufliche, ansonsten jedoch unbefristete, Zustimmung zur entsprechenden Verwendung von Bildern und Videos, auf denen Ihre Tochter/Ihr Sohn oder Sie abgebildet sind. Gleiches gilt für Veröffentlichungen der Presse im Zusammenhang mit dem Sommerlager. Eine Verwendung ohne Ihre Zustimmung ist darüber hinaus in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.

Ihnen ist dabei bekannt, dass digitale Bilder und Videos aus dem Internet kopiert, woanders verwendet oder auch verändert werden können, ohne dass das Sommerlager darauf Einfluss hätte.

Einer Veröffentlichung können Sie jederzeit widersprechen. Das Sommerlager wird im Falle eines Widerspruchs das Bild oder das Video zeitnah aus dem von ihm verantworteten Bereich im Internet (Homepage des Sommerlagers, FaceBook, Instagram) entfernen. Eine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social-Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z. B. Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp) besteht jedoch nicht, soweit das Sommerlager die Einstellung dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat.

Die vorgenannten Widerspruchsmöglichkeiten sind für physische Träger des Bildes oder Videos (z. B. Printerzeugnisse, Datenträger) ausgeschlossen, wenn diese zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits existieren oder gerade in der Produktion sind.

Auf eine Vergütung für die Veröffentlichung eines Bildes oder einer Videosequenz verzichten Sie hiermit ausdrücklich.

Auf die Fotos oder Videos, welche die Teilnehmer machen, hat das Sommerlager keinen Einfluss; wir sind nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote auszusprechen bzw. Kontrollen vorzunehmen.

10. Aufsicht

Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihr Kind von Ihnen angewiesen worden ist, den Anordnungen der Verantwortlichen des Sommerlagers Folge zu leisten. Ihnen ist bekannt, dass das Sommerlager für Folgen von selbstständigen Unternehmungen und dadurch verursachte Schäden nicht haftet.

Ihnen ist bekannt, dass die Teilnehmer während des Sommerlagers im Rahmen des Programms und ihrem Alter entsprechend freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen. Sie dürfen sich nach Absprache mit den Mitarbeitern auch ohne deren Begleitung in Kleingruppen vom Lagerplatz entfernen.

11. Gesundheit

Durch die Anmeldung versichern Sie, dass Ihr Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet und frei von Kopfläusen, Flöhen oder Ähnlichem ist bzw. zum Sommerlager kommt.

Das Merkblatt GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN des Robert-Koch-Instituts zu § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (s. u) habe ich gelesen und mein Kind entsprechend belehrt.

Unser Küchenteam bemüht sich, auf Besonderheiten bei der Ernährung aufgrund von Unverträglichkeiten, Allergien o. ä. einzugehen. (Jedoch nicht solche aufgrund persönlicher Vorlieben.) Hierzu ist es wichtig, dass Sie uns diese im Rahmen der Anmeldung mitteilen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf direkt mit uns Kontakt auf, um Details abzuklären.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind über eine der üblichen Impfungen (z. B. Tetanus, Masern) nicht verfügt.

Durch die Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass erforderlichenfalls (insb. bei einem medizinischen Notfall) von einem Arzt dringend notwendige Schutzimpfungen und ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn Ihr Einverständnis aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Wenn das Sommerlager für entstehende Kosten in Vorlage tritt, verpflichten Sie sich die entstandenen Auslagen umgehend zu erstatten.

12. Datenschutz

Durch die Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten sowie die Ihres Kindes für die nötige Abwicklung für das Sommerlager erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Gleiches gilt für den Fall, dass zur Beantragung von Fördergeldern bei Jugendämtern oder anderen Behörden es notwendig ist, diesen Teilnehmerlisten als Verwendungsnachweis zu übermitteln.

Falls Sie unsere Online-Anmeldung auf der Webseite nutzen, so erklären Sie Ihr Einverständnis zur Anmeldung sowie diesen Hinweisen und Bedingungen durch ein Bild ihrer Unterschrift welches Sie hochladen können.

Weitere (Pflicht-)Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung haben wir Ihnen auf der Webseite unserer übergeordneten Organisation https://www.barmerzeltmission.de/datenschutz/ zusammengestellt.

13. Verschiedenes

Ungefähr zwei bis vier Wochen vor dem Sommerlager erhalten Sie alle erforderlichen Informationen (Packliste, Wegbeschreibungen, etc.) zugesandt.

Falls Sie während des Sommerlagers verreisen, teilen Sie uns bitte mit, wie Sie im Notfall erreichbar sind (z. B. Urlaubsadresse und / oder Handynummer).

Unsere Veranstalter (s. u.) verfügen über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, uns alle relevanten Informationen bereitzustellen, welche wir benötigen, um die Aufsicht und Betreuung Ihres Kindes angemessen leisten zu können. Dies schließt insbesondere gesundheitliche Probleme und Einschränkungen (physisch/psychisch) sowie soziale Aspekte ein.

Bitte lassen Sie es uns wissen, falls Besonderheiten hinsichtlich des Sorgerechts für Ihr Kind bestehen.

14. Haftung und Mängel

Das Sommerlager übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder verlorene Gegenstände, die Teilnehmern oder einem Dritten gehören, es sei denn, dass dem Sommerlager ein Verschulden anzulasten ist.

Zudem beschränkt das Sommerlager gemäß §651h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den darin beschriebenen Fällen die Haftung auf den dreifachen Reisepreis.

In Zusammenhang mit §651 BGB weisen wir darauf hin, dass vor der Kündigung des Reisevertrags aufgrund eines Mangels dem Sommerlager eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Sommerlager verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

Gemäß des §651g BGB haben Sie bis einen Monat nach dem geplanten Ende des Sommerlagers Zeit, um Ansprüche nach den §§651c bis 651f BGB geltend zu machen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wird gemäß §651m BGB auf ein Jahr reduziert und beginnt nach dem geplanten Ende des Sommerlagers. Ansprüche sind an die unten genannten Kontaktdaten zu richten.

15. Veranstalter

Das Sommerlager wird veranstaltet von verschiedenen christlichen Gemeinden. Veranstalter ist die Barmer Zeltmission

Angaben gemäß § 5 TMG

Barmer Zeltmission e.V.

Kirchstr. 4

35685 Dillenburg

Vereinsregister: VR 20991

Registergericht: Montabaur

Vertreten durch den Vorstand:

Claus Bode

Anna-Seghers-Str. 30, 40789 Monheim

Egon Thielmann

Gewannstr. 5, 35768 Siegbach

Matthias Weber

Brechhofer Str.33, 56316 Raubach

Kontakt beim Ostsee-Sola:

Thomas Albrecht

An der Koggenoor 12

23966 Wismar

16. Abschließendes

Durch die Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie und Ihr Kind diese Informationen zur Kenntnis genommen haben. Mit der Anmeldung bestätigt der/die Sorgeberechtigte/n, dass die Informationen akzeptiert werden und alle Angaben in der Anmeldung richtig und vollständig sind.

Als Alleinunterzeichner/in bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie vom anderen Sorgeberechtigten (anderen Elternteil) mit der Abgabe der entsprechenden Erklärungen beauftragt sind und in dessen Kenntnis und Einverständnis handeln bzw. alleinige/r Sorgeberechtigte/r sind.